Sicherheit und Ordnung

Abfall gehört in den Papierkorb
Ordnung muss sein
Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist Namensgeber dieser Rubrik. Die hier dargestellten Aufgaben werden im Ordnungsamt erledigt.
Hier bekommen Sie Antworten auf Fragen wie:
Welche Schritte muss ich zur Eröffnung eines Gewerbebetriebes unternehmen?
Wer stellt mir eine Waffenbesitzkarte für ein Sportgewehr aus?
Wo kann ich einen Schwarzarbeiter anzeigen?
Kann ich meinen Angestellten vom Dienst bei der Bundeswehr freistellen lassen?
Wer ist der für meine Wohnung zuständige Bezirksschornsteinfegermeister?
Wann bekomme ich meinen deutschen Pass?

Diese und viele andere Fragen werden Ihnen beim Surfen durch unsere Seiten beantwortet.

Unter „Auch nachgefragt“ finden Sie jeweils Hinweise zu sachlich verwandten Themen, deren Bearbeitung sich hier als Folge regelmäßig ergibt oder durch andere Stellen erledigt wird.

Weitere Informationen und auch Hinweise zu Zuständigkeiten anderer Behörden erhalten Sie jederzeit persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Gerne melden wir uns bei Ihnen, wenn Sie eine Rückrufnachricht hinterlassen.

Auch nachgefragt
Nachbarschaftsrecht: Hierbei handelt es sich um eine zivile Privatangelegenheit, die im Streitfalle ggf. vor dem Schiedsmann der Gemeinde oder dem Amtsgericht entschieden wird. Rechte und Pflichten sind im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz niedergelegt, das Sie unter dem eingerichteten Link herunterladen können.

Arbeit an Sonn- und Feiertagen: Im Niedersächsischen Feiertagsgesetz sind Regelungen zu arbeitsfreien Zeiten und entsprechende Ausnahmen enthalten. Nähere Angaben dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung.

Verbrennung von Strauch- und Astwerk, Osterfeuer: Diese Vorhaben sind bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden, die Ihnen weitergehende Informationen und Verhaltensmaßregeln geben kann.

Luftballonwettfliegen und ähnliches: Hier ist abzuklären, ob zur Gewährleistung eines sicheren Luftverkehrs eine Anmeldung oder Genehmigung erforderlich ist. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg, Telefon 0441/2181-204.

Himmelslaternen: Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist seit Mai 2009 in Niedersachsen verboten.

Gefährliche Hunde: Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt  des Landkreises Ammerland hilft Ihnen unter 04488/56-5414.


 
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